Als Fachgroßhandel werden von mir alle meine Kunden als Geschäftskunden behandelt. Da mir eine Überprüfung ob Sie aktuell eine Gewerbe angemeldet haben, rechtssicher nicht möglich ist, erfolgt diese nicht. Daher unterliegen hier abgewickelte Geschäfte, mit evtl. Endverbrauchern, nicht dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (BGB) ehemals Fernabfragegesetz.
Sie erhalten von mir grundsätzlich zunächst eine Beratung, ein ausfürliches Angebot/Proformarechnung, daß Sie bitte immer gründlich prüfen, bevor Sie mir verbindlich den Auftrag erteilen.